Rechtliches
Veranstaltungsordnung
Damit alle sicher und entspannt feiern können, gelten auf dem Festgelände diese Regeln. Die wichtigsten Punkte in Kürze finden Sie unter Service und Sicherheit.
Muster für den Prototyp: Der verbindliche Text wird mit Ordnungsamt, Polizei und Rechtsamt abgestimmt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Veranstaltungsordnung gilt für das gesamte Festgelände des Brandenburg-Tags 2027 in Beelitz vom 3. bis 5. September 2027. Zum Festgelände gehören die Historische Altstadt, die Festmeile und der Stadtpark einschließlich aller Bühnen, Zugänge, Rettungswege und Servicebereiche. Mit dem Betreten des Festgeländes erkennen Besucherinnen und Besucher diese Ordnung an.
§ 2 Veranstalter und Hausrecht
Veranstalter ist die Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz. Das Hausrecht übt die Stadt Beelitz aus. Sie kann es auf den beauftragten Ordnungsdienst übertragen. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist Folge zu leisten.
§ 3 Öffnungszeiten
Das Festgelände ist geöffnet:
- Freitag, 3. September 2027, 18 bis 1 Uhr
- Samstag, 4. September 2027, 10 bis 1 Uhr
- Sonntag, 5. September 2027, 10 bis 20 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt in den Bühnenbereichen nicht gestattet. Anwohnende haben jederzeit Zugang zu ihren Wohnungen.
§ 4 Zutritt und Kontrollen
Der Eintritt ist frei. Der Veranstalter kann den Zutritt aus Sicherheitsgründen begrenzen, einzelne Bereiche zeitweise schließen oder Einlasskontrollen durchführen. Dazu gehört auch die Kontrolle von Taschen und mitgeführten Gegenständen. Wer eine Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
§ 5 Allgemeines Verhalten
Alle Besucherinnen und Besucher verhalten sich so, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder anderweitig diskriminierende Äußerungen, Symbole und Handlungen sind untersagt. Wer sich belästigt fühlt, kann sich jederzeit an den Ordnungsdienst oder einen Infopoint wenden.
§ 6 Verbotene Gegenstände
Auf das Festgelände dürfen nicht mitgebracht werden:
- Glasflaschen, Gläser, Dosen und Getränkekartons
- alkoholische Getränke
- Waffen aller Art, Messer und gefährliche Gegenstände
- Pyrotechnik, Fackeln und Feuerwerkskörper
- Laserpointer, Megafone und Druckluftfanfaren
- große Taschen und Rucksäcke über DIN-A4-Format
- Fahnenstangen, Schirme mit Metallspitze, Stühle und sperrige Gegenstände
- Drohnen ohne Genehmigung des Veranstalters
Erlaubt sind leere Plastikflaschen bis 0,5 Liter, kleine Snacks, Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren.
§ 7 Alkohol und Jugendschutz
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Alkohol wird nur gegen Altersnachweis abgegeben: Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren, Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nach 24 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf dem Festgelände aufhalten. Stark alkoholisierten Personen kann der Zutritt verweigert werden.
§ 8 Rauchen
In den Bühnenbereichen vor den Bühnen, in Zelten, an Kinderangeboten und in Warteschlangen ist das Rauchen und Dampfen nicht gestattet. Zigarettenreste gehören in die aufgestellten Ascher.
§ 9 Tiere
Hunde sind an kurzer Leine erlaubt. Halterinnen und Halter sind für ihr Tier verantwortlich und beseitigen Verunreinigungen. In die Bühnenbereiche sollten Hunde wegen der Lautstärke nicht mitgenommen werden. Assistenzhunde haben überall Zutritt.
§ 10 Fahrzeuge
Das Befahren des Festgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist während der Öffnungszeiten untersagt. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Veranstalters und Rollstühle. Fahrräder, E-Scooter und Inlineskates dürfen auf dem Festgelände nur geschoben oder getragen werden. Abgestellt werden sie an den ausgeschilderten Fahrradparkplätzen.
§ 11 Rettungswege und Sicherheit
Rettungswege, Notausgänge, Feuerwehrzufahrten und Hydranten sind jederzeit freizuhalten. Absperrungen, Bühnen, Masten, Bäume und Dächer dürfen nicht bestiegen werden. Bei Unwetter, Überfüllung oder anderen Gefahren kann der Veranstalter das Programm unterbrechen, Bereiche räumen oder die Veranstaltung beenden. Die Durchsagen an den Bühnen und die Hinweise auf der Website sind zu beachten.
§ 12 Bild- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Personen fertigen Foto-, Film- und Tonaufnahmen für die Berichterstattung und die Öffentlichkeitsarbeit an. Mit dem Betreten des Festgeländes willigen Besucherinnen und Besucher ein, dass sie auf diesen Aufnahmen zu sehen sein können. Private Aufnahmen sind erlaubt. Professionelle Aufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Akkreditierung über die Pressestelle.
§ 13 Handel, Werbung und Sammlungen
Verkauf, Werbung, das Verteilen von Flugblättern, Sammlungen und Straßenmusik sind nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Für Standbetreiber gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen für Aussteller.
§ 14 Fundsachen
Fundsachen werden während der Veranstaltung am Infopoint Rathaus angenommen und ausgegeben. Nach der Veranstaltung gehen sie an das Fundbüro der Stadt Beelitz.
§ 15 Haftung
Der Aufenthalt auf dem Festgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 16 Verstöße
Wer gegen diese Veranstaltungsordnung verstößt, kann vom Festgelände verwiesen werden. Verbotene Gegenstände können sichergestellt werden. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Ein Anspruch auf Ersatz entgangener Programmpunkte besteht nicht.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Veranstaltungsordnung tritt am 3. September 2027 in Kraft und gilt bis zum Ende der Abbauarbeiten am 6. September 2027.
Beelitz, im Juni 2027
Stadt Beelitz, Der Bürgermeister